Hilfe für Einzelunternehmer, Freiberufler und Kleinstunternehmen in Bayern
Coronavirus Informationen für Unternehmen
Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen.
Wenn Sie einen Kredit, eine Haftungsfreistellung oder Bürgschaft der LfA nutzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank (Bank oder Sparkasse), bei der die LfA-Liquiditätshilfen beantragt und ausbezahlt werden.
Hinweis: Die LfA vergibt keine Zuschüsse. Für Zuschüsse aus der "Soforthilfe Corona" der Bayerischen Staatsregierung zwischen 5.000 und 30.000 Euro und des Bundesprogramms bis 15.000 Euro wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierungen sowie die Landeshauptstadt München.
Informationen zu Soforthilfe, Steuerstundungen, Kurzarbeit und weiteren Hilfen finden Sie hier:
Universalkredit
Antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro und Angehörige der Freien Berufe.
Finanziert werden: Investitionen, die Anschaffung von Warenlagern sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten.
Darlehenshöchstbetrag: 10 Millionen Euro je Vorhaben. Soweit ein Darlehen bis 4 Millionen Euro bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist für Unternehmen mit einem Konzernumsatz bis einschließlich 500 Millionen Euro eine 80-prozentige Haftungsfreistellung möglich.
Für Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro gilt zudem in allen LfA-Förderkrediten mit Haftungsfreistellung ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren. Beantragung: Bei Ihrer Hausbank
Weitere Informationen zum Universalkredit mit Haftungsfreistellung finden Sie hier
Bürgschaften
Antragsberechtigt: Mittelständische gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe.
Bürgschaften der LfA können grundsätzlich auch für Betriebsmittel beantragt werden. Der maximale Bürgschaftssatz wird – für Betriebsmittel-, Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften sowie bei Konsolidierungsdarlehen – auf einheitlich 90 Prozent des Kreditbetrages angehoben.
Bei Bürgschaften der LfA bis 500.000 Euro gilt auch das vereinfachte Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren wie bei Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro.
Bürgschaften der LfA werden bis zu einem Betrag von 30 Millionen Euro übernommen. Darüber hinaus sind auch Staatsbürgschaften möglich.
Für Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten sowie Gartenbaubetriebe stehen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zur Verfügung.
Auf eine persönliche Mithaftung kann verzichtet werden, soweit in diese nicht problemlos eingewilligt werden kann. Beantragung: Bei Ihrer Hausbank
Akutkredit
Antragsberechtigt: Mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Darlehenshöchstbetrag: 2 Millionen Euro
Auf die Einreichung eines Konsolidierungskonzeptes wird generell verzichtet, sofern die Hausbank bei der Beantragung einen Konsolidierungsanlass gegenüber der LfA bestätigt. Tilgungssaussetzung und Stundung bei bestehenden Krediten
Für bestehende LfA-Programmdarlehen bietet die LfA eine einfache und schnelle Möglichkeit einer Tilgungsaussetzung für bis zu vier Raten an.
Weitere Informationen zu Tilgungsaussetzung und Stundung finden Sie hier Beantragung: Bei Ihrer Hausbank
Zur Beantragung der LfA-Förderkredite und Risikoübernahmen wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank (Bank oder Sparkasse).
Die LfA informiert Sie gerne zu den LfA-Förderkrediten und Risikoübernahmen.
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an die LfA-Förderberatung. Die LfA kontaktiert Sie
Tel.: (089) 21 24 -10 00
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Öffnungszeiten Montag - Donnerstag 8 bis 18 Uhr Freitag 8 bis 15 Uhr
Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens kann es zu Wartezeiten kommen, wir bitten um Ihr Verständnis.
Text: LfA Förderbank Bayern
Hier der Link zu den Förderseiten der LfA Förderbank Bayern
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